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Der rechtliche Rahmen für die Erstellung eines Testaments an Kinder

Assalamu alaikum

Frage: Ich möchte fragen, ob es im Islam bezüglich dieses Verfahrens Einschränkungen gibt, und möge Allah Sie reichlich belohnen. Es geht darum, dass die Eltern ihr Vermögen hinterlassen möchten, es handelt sich um Land. Der Vater hat viel Land, das er zu Lebzeiten aufteilen möchte. Der Grund, wie er es sieht, ist, dass er keinen Zwist unter den Kindern hinterlassen möchte. Er möchte das Land individuell an die Kinder übertragen. Aber solange er lebt, haben die Kinder kein Recht, über dieses Vermögen zu verfügen. Nach nicht-islamischem Recht würde dies als Geschenk betrachtet, und als Empfänger wird man nicht nach Zustimmung oder Unterschrift gefragt, sondern nur der Eigentümer. Ist es erlaubt, so mit dem Vermögen umzugehen? Und wir, ich als Einzelperson, habe ich eine Sünde, wenn dies so gemacht wird?

Antwort:

Wa alaikum assalam

Dank sei Allah und Frieden und Segen seien auf dem letzten Gesandten.

Es ist verpflichtend, dass der Besitz nach dem Tod einer Person gemäß den Bestimmungen in drei Versen im Kapitel An-Nisa im Koran und authentischen Hadithen aufgeteilt wird. In dieser Angelegenheit gibt es keine Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten. Es ist nicht erlaubt, den Besitz nach dem Tod nach eigenem Willen oder Laune aufzuteilen. Wer dies tut, begeht eine schwere Sünde.

Im Wesentlichen wird denen, die gemäß den Texten des Qurans und der Sunna erbberechtigt sind, wie zum Beispiel männlichen und weiblichen Kindern, dem Ehepartner, dem Vater und der Mutter, kein Testament oder letzter Wille verfasst. Sie erben gemäß den Erläuterungen in den schriftlichen Quellen der Scharia. Ein Testament wird nur für diejenigen verfasst, die keinen Anteil am Erbe haben, und dies betrifft höchstens ein Drittel des Vermögens.

Jedoch, wenn dein Vater weiß, dass die Kinder den Besitz nach seinem Tod nicht gemäß der Scharia aufteilen werden, oder dass einige es wollen und andere nicht, ist es ihm erlaubt, ein Testament zu hinterlassen, in dem die Aufteilung seines Vermögens nach seinem Tod gemäß den Vorschriften des Qurans und der Sunna festgelegt ist. Wie, wie viel und an wen es verteilt wird, sollte mit einer gelehrten Person besprochen werden.

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