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Mit dem Quran auf die Toilette

Assalamu alaikum. Ich habe die Gewohnheit, fast immer einen kleinen Taschen-Mushaf (Quran) bei mir zu tragen, damit ich lesen oder das Gelernte wiederholen kann, wenn ich irgendwo warte oder öffentliche Verkehrsmittel benutze, während ich an der Universität auf Pausen warte und ähnliches. Und natürlich komme ich in die Situation, dass ich zur Toilette gehen muss. Ich habe keinen Ort, um den Koran zu lassen, da ihn jemand nehmen oder stehlen könnte. Ist es mir erlaubt, ihn mit in die Toilette oder sogar ins Badezimmer zu nehmen? Allah belohne dich für die Antwort.

ANTWORT: Friede sei mit dir und Gottes Gnade und Segen.

Dank sei Allah und Frieden und Segen seien auf dem letzten Propheten, und dann:

Es besteht keine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten hinsichtlich der Verpflichtung, den Quran oder Mushaf Allahs zu respektieren. Imam Nawawi überliefert, dass dies der Konsens der Gelehrten ist. Jedoch gibt es unter den islamischen Rechtsgelehrten unterschiedliche Meinungen darüber, ob es erlaubt ist, den Koran oder etwas, auf dem Verse oder die Namen Allahs geschrieben sind, in eine Toilette oder ein Badezimmer mitzunehmen.

(Erste Meinung)

Die Mehrheit der Gelehrten betrachtet es als verpönt (makruh), mit etwas in das Badezimmer zu gehen, auf dem der Name Allahs geschrieben steht, subhanahu wa ta’ala. Sie begründen dies mit dem, was in den Überlieferungen der Sunnah-Autoren Abu Dawud, Tirmidhi, Nasa’i und Ibn Majah überliefert wird. Es wird berichtet, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, „seinen Ring abnahm, wenn er die Toilette betrat“. Und auf dem Ring stand geschrieben: Muhammad, der Gesandte Allahs. Jedoch hat diese Überlieferung Schwächen. Der Muhaddith Nasa’i sagt über diese Überlieferung, dass sie im Widerspruch zu allen anderen authentischeren Überlieferungen steht, in denen überliefert wird, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, seinen Ring beim Toilettengang nicht abnahm. Und der Muhaddith Abu Dawud sagt, dass diese Überlieferung verworfen (sehr schwach) ist und nicht als Argument verwendet werden kann. Die Gelehrten, die es für empfehlenswert halten, machen eine Ausnahme für die Furcht einer Person, dass ihr Gegenstand (Buch oder ähnliches) mit dem Namen Allahs oder dem Koran gestohlen oder verloren gehen könnte, wenn sie ihn nicht in die Toilette mitnehmen würde.

(Zweite Meinung)

Auf der anderen Seite sind einige Gelehrte, darunter Tabi’un und andere wie Ibn al-Musayyib, Hasan al-Basri, Ibn Sirin und andere, der Ansicht, dass es im Allgemeinen erlaubt ist, einen Gegenstand mit dem Namen Allahs in die Toilette mitzunehmen. Auch Imam Ahmad wurde gefragt, was mit einem Mann sei, der die Toilette betritt und einen Dirham bei sich hat, auf dem der Name Allahs geschrieben steht. Er antwortete, dass er hofft, dass dies keine Beeinträchtigung darstellt. Daher gibt es keine Beweise für ein Verbot, den Koran selbst (oder den Mushaf) oder etwas, auf dem Verse oder die Namen Allahs geschrieben sind, in eine Toilette, ein Badezimmer, eine Toilette oder ähnliches mitzunehmen, insbesondere wenn sie sich in einer Tasche, in der Jackentasche oder ähnlichem befinden. Mit anderen Worten, es gibt keine Beweise dafür, dass dies eine Sünde ist, wenn es nicht aus Mangel an Respekt vor dem Koran oder Nachlässigkeit geschieht, sondern aus der Notwendigkeit und der Verpflichtung, den Koran vor Diebstahl, Verlust usw. zu schützen. Natürlich ist es, wenn ein Muslim in der Lage ist, den Quran an einem sicheren Ort zu lassen, bevor er die Toilette betritt, zweifellos besser als ihn mitzunehmen.

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