Es besteht kein Meinungsunterschied unter den Gelehrten, dass ein Muslim, der das Gebet unter der Verneinung seiner Verpflichtung unterlässt, vom Islam abgefallen ist. Ebenso ist jemand, der das Fasten im Ramadan, die Zahlung der Zakat und die Pilgerfahrt nach Mekka (Hadsch) unter der Verneinung ihrer Verpflichtung unterlässt, nach Meinung der Gelehrten ein Apostat. In diesen Fällen handelt es sich um eine Kombination aus der Nichtausführung dieser Säulen des Islams und gleichzeitigem festen Glauben daran, dass diese nicht verpflichtend (wadschib) seien.
Was einen Muslim betrifft, der das Gebet aus Faulheit oder Nachlässigkeit unterlässt, gibt es unter den Gelehrten drei Meinungen über seinen Abfall vom Glauben:
- Erste Meinung: Dies gilt als ein Akt des Abfalls vom Glauben, und die Person soll als Murtad (Abtrünniger) getötet werden, natürlich nachdem er die Gelegenheit zur Reue (tevba) erhält und anfängt zu beten (innerhalb von drei Tagen oder bis zum nächsten Gebet, je nach Gelehrtenmeinung). Diese Ansicht wird von Omar, Mu’az ibn Dschabal, Abdurrahman ibn Auf, Abu Huraira und anderen Gefährten (Sahaba), Sa’id ibn Dschubair, Scha’bi, Ibrahim Nehai, Abu Amr, Awza’i, Eyyub Suhtiyani, Abdullah ibn Mubarak, Ishaq ibn Rahuwejh, Imam Ahmad in einer Überlieferung von ihm, einer der beiden Positionen innerhalb der schafiitischen Rechtsschule (madhhab) und vielen anderen Gelehrten vertreten.
- Zweite Meinung: Das Unterlassen des Gebets aus Faulheit oder Nachlässigkeit ist kein Akt des Kufr (Unglaubens), aber wer sich weigert zu beten, würde in einem mit islamischen Gesetzen regierten Staat mit Gerichtskonsequenzen rechnen müssen. Diese Ansicht vertreten Imam Malik, Schafi’i und Ahmad in einer anderen Überlieferung.
- Dritte Meinung: Das Unterlassen des Gebets aus Faulheit oder Nachlässigkeit stellt einen Akt des Fisq (schwere Sünde) dar, und eine solche Person wird eingesperrt (in einem mit islamischen Gesetzen geführten Land – durch den Staat), bis sie anfängt zu beten. Diese Meinung wird von der hanafitischen Rechtsschule vertreten. Alle drei Meinungen der Gelehrten basieren auf Argumenten, deren Analyse viel Raum erfordert.
Meiner Meinung nach ist die Antwort auf die Frage, ob das Unterlassen des Gebets aus dem Glauben führt, nicht schwarz-weiß. Das heißt, es führt nicht zwangsläufig alle, die das Gebet unterlassen, aus dem Glauben, noch lässt es niemanden im Glauben. Vielmehr hängt es in erster Linie vom Zustand jeder einzelnen Person ab. So kann es sein, dass diese Tat einige Menschen vom Glauben abfallen lässt, während sie andere nicht abfallen lässt, je nach ihrem Zustand. Daher denke ich, dass diese Frage für jeden einzelnen Fall den Gelehrten überlassen oder ihnen gestellt werden sollte.
Was den Friedensgruß betrifft, so ist es mustahab (empfohlen), ihn Muslimen zu geben. Allah, der Erhabene, hat uns nicht verpflichtet, den Zustand eines jeden Muslims zu untersuchen oder sicher zu wissen, ob die Menschen, die sich selbst als Muslime betrachten oder von anderen als Muslime betrachtet werden, wahre Muslime sind, um ihnen den Friedensgruß zu geben. Es reicht aus zu wissen, dass an einem bestimmten Ort Muslime leben, damit es empfohlen ist, ihnen den Friedensgruß zu geben. Ve billahi tevfik.
Dr. Sh. Zijad Ljakic