Die islamischen Gelehrten haben unterschiedliche Meinungen bezüglich des Zeugnisses von Frauen bei der Schließung eines Ehevertrags. Die Mehrheit der Rechtsgelehrten betrachtet das Zeugnis von Frauen in diesem Fall als ungültig. Nach dieser Auffassung wäre das Zeugnis eines Mannes und zweier Frauen bei einem Ehevertrag nicht rechtsgültig. Diese Ansicht vertreten Gelehrte wie Ibn al-Musayyib, Hasan al-Basri, Ibrahim an-Nachai, al-Awzaʿi sowie die malikitischen, schafiitischen und hanbalitischen Gelehrten. Auch der zeitgenössische Gelehrte Scheich Ibn Uthaimin bevorzugt diese Meinung.
Auf der anderen Seite erlauben Esch-Schabi und Ahmed in einer Version, sowie Ishaq und die hanafitischen Gelehrten das Zeugnis eines Mannes und zweier Frauen. Der zeitgenössische Gelehrte Scheich Abdulkarim Zaidan bevorzugt ebenfalls diese Auffassung. Imam Ibn Hazm geht sogar so weit, das Zeugnis von vier Frauen anstelle von zwei Männern als gültig anzusehen.
Dr. Sh. Safet Kuduzovic