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Einladung zu einer Koranlesung für verstorbene – Teilnahme nicht erlaubt?

Was die Fragestellung anbelangt, ob man den Qur’an lesen und die Belohnung dem Toten widmen kann, so besteht diesbezüglich eine Meinungsverschiedenheit. Eine Gruppe der Gelehrten legitimiert dies, weil sie argumentiert, dass, obwohl der Prophet es nicht direkt praktizierte, andere Handlungen berichtet wurden, bei denen er der Widmung für den Toten zustimmte, wie die Hajj/Umrah, Spenden usw. Somit sagen sie, dass jegliche rechtschaffene Handlung darunter fällt.

Diese Ansicht wurde von einer Gruppe der Gelehrten bevorzugt, zu der auch Shaykh al-Islam ibn Taymiyyah gehörte, der sagte, dass dies nicht die Praxis der Salaf war. Unsere Gelehrten erlauben dies nicht, weil diese Handlung explizit nicht vom Propheten praktiziert wurde, obwohl während seiner Lebenszeit viele seiner Liebsten verstarben, jedoch wurde nicht berichtet, dass er für sie den Qur’an rezitierte.

Was jedoch die Versammlung betrifft, in der man gemeinsam für den Toten rezitiert, so handelt es sich um eine Erneuerung (in der Religion), selbst bei jenen, die das Lesen des Qur’an für den Toten an sich erlauben. Der Prophet sagte: „Jede Neuerung (in der Religion) ist eine Irreleitung.“ (Muslim) Zweifellos liegt jegliches Gute in der Befolgung des Propheten, und die Gelehrten erwähnten, dass nichts nützlicher für den Toten ist als das Bittgebet.

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