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Kurzbiographie Ibn Dscharir at-Tabari

224-310 n. H. – Muhammad ibn Dscharir ibn Jazid ibn Kathir, bekannt als Abu Dscha’far At-Tabari (gest. 310 n. H.), war ein Rechtsgelehrter, Korankommentator und Geschichtsschreiber von großer Bedeutung. Er zählte zu den bedeutendsten mudschtahid-Gelehrten, also jenen Gelehrten, die Ijtihaad (unabhängiges Rechtsdenken) praktizierten. Zudem war er der Begründer einer Rechtsschule, die bis 150 Jahre nach seinem Tod Bestand hatte, jedoch danach in Vergessenheit geriet.

Unter seinen Werken finden sich:

  • „Tafsir at-Tabari“ – ein äußerst umfangreicher Korankommentar.
  • „Tarikh at-Tabari“ – ein ebenso umfangreiches Werk über die Geschichte.

Diese beiden Werke zählen zu seinen bekanntesten und wichtigsten und gelten als bedeutende Referenzwerke für die Umma in den jeweiligen Disziplinen.

Des Weiteren verfasste er:

  • Eine Biographiengeschichte mit dem Titel „Tarikh ar-Ridschal“.
  • Eine Enzyklopädie über Rechtswissenschaft (Fiqh) namens „al-Basit“.
  • Ein mittelgroßes Werk namens „Latif al-Qwal fi Ahkam Shara’i‘ al-Islam“, das er später zu einer kleineren Abhandlung verkürzte.
  • Ein Buch über Sprachbesonderheiten und Wissenschaften des Korans mit dem Titel „al-Qira’at wa at-Tanzil wa al-‚Adad“.
  • Das unvollendete „al-Fada’il“ über die unermesslichen Verdienste der Prophetengefährten.
  • „Al-Manasik“ – über die Rituale der Pilgerfahrt.
  • „Scharh as-Sunna“ – Erläuterung der Sunna.
  • „Al-Musnad“.
  • Das unvollendete „Tahdhib al-Athar“ – Klassifikation der überlieferten Berichte.
  • „Tabsir Uli-n-Nahi“ – Warnung an die weisen Leute in Tabaristan.
  • „Ma’alim al-Huda“ – Zeichen der Rechtleitung.
  • „Ikhtilaf al-Fuqaha'“ – Die Meinungsunterschiede zwischen den Rechtsgelehrten.
  • „Tartib al-`Ulama'“ – Einteilung der Gelehrten.

At-Tabari beschränkte seinen Korankommentar und sein Geschichtswerk auf jeweils 30 Bände, aus Rücksichtnahme auf seine Studenten. Ursprünglich hatte er geplant, diese Werke mit jeweils 300 Bänden zu verfassen. Der Linguist Ali ibn Ubaidullah al-Lughawi berichtete, dass Muhammad ibn Dscharir 40 Jahre damit verbrachte, täglich 40 Seiten zu schreiben.

Ibn Khuzaima benötigte selbst sieben Monate, um At-Tabaris Tafsir zu lesen, und sagte dann: „Ich kenne niemanden auf dieser Erde, der über so viel Wissen verfügt wie Abu Dscha’far [al-Tabari].“

Der Kalif al-Muktafi ließ At-Tabari ein Buch schreiben. Als es fertiggestellt war, bereitete man ihm ein Geschenk vor, das er jedoch ablehnte. Daraufhin sagte man ihm: „Du kannst dir wünschen, was immer du möchtest.“ At-Tabari antwortete: „Ich bitte den Befehlshaber der Gläubigen (den Kalifen), das Betteln freitags zu verbieten.“ Sein Wunsch wurde erfüllt.

In seinem Werk „Ikhtilaf al-Fuqaha'“ erwähnt At-Tabari auch die Meinungsunterschiede zwischen namhaften Gelehrten wie Malik, Al-Auza’i, Sufyan Ath-Thauri, Asch-Schafi’i, Abu Hanifa, Abu Yusuf, Muhammad ibn al-Hasan und Abu Thaur.

Al-Ghazzali sagte einst: „Sufyan ath-Thauri und Ahmad gehörten zu den bekanntesten Imamen aufgrund ihrer außergewöhnlichen Gottesfürchtigkeit und ihrer geringen Anzahl an Anhängern. Aus diesem Grund verschwand die Rechtsschule von Sufyan, und die Einigkeit der Muslime konzentrierte sich nur noch auf die vier bekannten Rechtsschulen.“

In seinen Biographien der Gelehrten von Bagdad bezeichnet Al-Khatib al-Baghdadi asch-Schafi’i als den bedeutendsten Fiqh-Gelehrten, während er Ahmad als den „Meister der Hadith-Wissenschaftler“ bezeichnete.

War At-Tabari Anhänger der schafiitischen Rechtsschule? Abu Muhammad al-Farqhani, einer der wichtigsten Überlieferer von At-Tabaris Büchern, berichtet, dass Harun ibn `Abdulaziz ihm erzählte, dass Abu Dscha’far at-Tabari ihm sagte: „Ich habe zehn Jahre lang in Bagdad Fiqh-Bestimmungen entsprechend der schafiitischen Rechtsschule abgeleitet, und Ibn Baschar al-Ahwal hat es von mir übernommen.“ Mit zunehmendem Wissen weitete At-Tabari sein Streben und Forschen aus und schrieb Bücher in verschiedenen Disziplinen der Wissenschaft. Er ließ es nicht aus, den Muslimen in allen möglichen Bereichen Ratschläge zu geben.

Die Autoren von Tabaqat-Werken (biographische Werke über verschiedene Generationen) sind sich einig, dass Tabari ein mudschtahid mutlaq war, jemand, der Ijtihaad praktizierte, ohne sich ausschließlich auf die Meinung einer bestimmten Rechtsschule zu beschränken. Es gibt jedoch Meinungsverschiedenheiten darüber, ob er gleichzeitig auch ein Anhänger der schafiitischen Rechtsschule war, wie es beispielsweise bei Abu Thaur der Fall war, der sowohl als mudschtahid mutlaq als auch als Anhänger al-Schafiis angesehen wird.

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