Nach Meinung der meisten islamischen Gelehrten, außer der hanafitischen Rechtsschule, ist es erlaubt, beim Koran zu schwören, da der Koran das Wort Allahs (Sein Attribut) ist und nicht erschaffen wurde. Unter den hanafitischen Gelehrten haben Ibn Hummam und Ajni diese Meinung vertreten. In der Sunna finden sich zahlreiche Hadithe, in denen der Prophet, sallallahu alejhi ve sellem, bei Allah Schutz sucht und sich auf Seine Eigenschaften beruft. Beispielsweise: „Ich suche Zuflucht bei Deinem Angesicht“, „Ich suche Zuflucht bei Allahs vollkommenen Worten“, „Ich suche Zuflucht bei Deiner Barmherzigkeit vor Deinem Zorn.“ Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Worte „Beim Koran“ oder „Bei Allahs Wort“ sich auf das Wort Allahs als Attribut beziehen und nicht auf die Seiten und die Tinte, mit denen die Verse geschrieben sind; in diesem Fall würde ein Schwur als kleiner Schirk betrachtet werden. Und Allah weiß es am besten.
Dr. Sh. Safet Kuduzovic