1. Home
  2. Knowledge Base
  3. Fragen/Antworten
  4. Ist es verboten, im Stehen zu urinieren?

Ist es verboten, im Stehen zu urinieren?

In Bezug auf die Ausführung der kleinen physiologischen Notwendigkeit im Stehen gibt es scheinbar widersprüchliche Überlieferungen. Aisha, möge Allah mit ihr zufrieden sein, sagte: „Wenn euch jemand sagt, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, die kleine Notwendigkeit im Stehen verrichtet hat, glaubt ihm nicht! Er hat es immer im Hocken getan.“ Allerdings ist diese Aussage kein kategorischer Beweis in dieser Angelegenheit. Aisha, möge Allah mit ihr zufrieden sein, war nicht immer mit dem Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, auf Reisen, und deshalb verneinte sie, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, die kleine physiologische Notwendigkeit im Stehen verrichtet habe, basierend auf dem, was sie wusste.

Dazu passt auch die Aussage von Hudhaifa, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, einmal auf einer Reise die kleine physiologische Notwendigkeit im Stehen verrichtet habe. Hadith, die eindeutig das Urinieren im Stehen verbieten, sind nicht authentisch. Umar ibn Khattab sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, sah mich, wie ich die kleine physiologische Notwendigkeit im Stehen verrichtete, und sagte zu mir: ‚Omar, verrichte die kleine physiologische Notwendigkeit nicht im Stehen!'“ Bureyda berichtet, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, sagte: „Drei Dinge sind schlechte Gewohnheiten: Das Urinieren im Stehen, das Wischen der Stirn vor Beendigung des Gebets und das Pusten in die Sadschda.“ Ibn Munzir behauptet: „Es wurde durch zuverlässige Überlieferungsketten überliefert, dass einige Gefährten die kleine physiologische Notwendigkeit im Stehen verrichtet haben, darunter Umar ibn Khattab, Zaid ibn Thabit, Ibn Umar, Sahl ibn Sa’d, Ali, Anas und Abu Huraira.“

Wenn es erlaubt ist, ist es die bevorzugte Meinung in der malikitischen und hanbalitischen Rechtsschule, im Gegensatz zu den hanafitischen und schafiitischen Gelehrten, die es als abgelehnt betrachten. Wir können es so sagen: Wenn ein Mensch sicher ist, dass der Urin sein Körper oder seine Kleidung nicht bespritzen wird, ist es ihm erlaubt, die kleine physiologische Notwendigkeit im Stehen zu verrichten. Es ist jedoch besser, dies im Hocken zu tun, da dies in den meisten Fällen die Vorgehensweise des Gesandten Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, war, und Allah weiß es am besten.

Was this article helpful?

Related Articles

Unterstütze uns!

Hier Spenden

Werde Teil einer großen Vision und stärke unsere Gemeinschaft!