Was das Bedecken des Gesichts betrifft (und das geschieht nicht nur durch den Niqab), so gibt es zwei Konsense und eine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten:
- Konsens: Das Bedecken des Gesichts ist vorzuziehen, als das Zeigen des Gesichts.
- Konsens: Das Bedecken des Gesichts ist verpflichtend, wenn die Frau etwas vom Schmuck trägt (z.B. Nasenpiercing) oder sich geschminkt hat (und ähnliches). In Bezug auf die Meinungsverschiedenheit herrscht Uneinigkeit darüber, ob eine Frau ihr Gesicht zeigen darf, wenn sie keinen Schmuck oder keine Schminke trägt.
Diese Meinungsverschiedenheit ist bei den Gelehrten bekannt, und es gibt kein einheitliches Urteil bei den vier Rechtsschulen, wie in der Frage erwähnt wurde. Ein wichtiger Punkt – den ich immer wieder betone – ist, dass es sehr schwierig ist, den Niqab in einem Land wie Deutschland zur Pflicht zu erklären, selbst wenn man zu dieser Ansicht tendieren sollte. Die Umstände der Frauen sind unterschiedlich und komplex. In einigen Gebieten ist es einfacher für eine Frau, den Niqab zu tragen, und ihre Situation erleichtert dies. Zum Beispiel eine verheiratete Schwester, die nicht arbeitet und in einer Großstadt lebt und wenn sie das Haus verlässt, begleitet sie ihr Ehemann. In anderen Gebieten ist es schwieriger, und die Situation ist komplizierter. Zum Beispiel eine unverheiratete konvertierte Schwester, die in Ostdeutschland im Büro arbeitet und bereits Schwierigkeiten mit dem normalen Hijab hat.
Unsere Gelehrten erwähnen diesen Punkt, wenn sie nach dem Urteil zur Gesichtsbedeckung gefragt werden, da zwischen allgemeinen und speziellen Urteilen gelegentlich unterschieden werden muss. Es kann sein, dass auf einem allgemeinen Urteil Schaden entstehen kann. Die Grundregel lautet jedoch: Die Abwendung von Schaden hat Vorrang vor der Herbeiführung von Nutzen. Daher müssen die Fälle individuell betrachtet werden. Diejenigen unserer Schwestern, die dazu in der Lage sind, möge Allah sie festigen und stärken und wissen, dass sie sich in einer bedeutenden Anbetung befinden, insbesondere in Zeiten der Verderbtheit!