Assalamu alaikum
Frage:
Ich entschuldige mich, wenn ich fragen darf, weil ich nirgendwo eine Antwort darauf gefunden habe. Können Sie mir sagen, wie die Vorschriften sind, wenn es um eine alleinerziehende Mutter geht, die Töchter hat, aber weder einen Sohn, Vater, Ehemann noch Onkel oder jemanden hat, der sich um diese Mutter kümmern könnte? Besteht für die Töchter die Verpflichtung, ihr zu helfen? Und was ist, wenn die Schwiegersöhne nicht besonders bereit sind zu helfen? Oder wenn sie Einwände erheben und sie keine Hilfe von ihnen möchte? Haben diese Schwiegersöhne Verpflichtungen gegenüber der Schwiegermutter, die alleinerziehende Mutter ohne Einkommen und männliche Familienmitglieder ist? Vielen Dank im Voraus, möge Allah euch belohnen.
Antwort:
Wa alaikum assalam
Danke sei Allah, und möge der Segen und Frieden auf dem letzten Propheten sein.
Es gibt keine Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten bezüglich der Zweifaltigkeit:
- dass Eltern verpflichtet sind, ihre Kinder zu unterstützen, solange diese nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterstützen
- dass Kinder (Söhne und Töchter gleichermaßen) verpflichtet sind, ihre Eltern zu unterstützen, wenn diese keinen Lebensunterhalt haben
Gemäß deiner beschriebenen Situation sind deine verheirateten Töchter verpflichtet, dich zu unterstützen, sofern sie eigenes Vermögen besitzen. Falls sie kein eigenes Vermögen haben, entfällt diese Verpflichtung für sie. Deine Schwiegersöhne sind scharia-rechtlich nicht dazu verpflichtet, dich zu unterstützen, jedoch sind sie aufgrund der Verschwägerung angehalten, finanzielle Hilfe für ihre Schwiegermutter zu leisten.
Eine Frau, die keine Einkommensquelle oder Vermögen hat, von dem sie leben kann, und gleichzeitig niemanden hat, der gemäß der Scharia verpflichtet ist, sie zu unterstützen, weder Eltern, Kinder noch Ehemann, hat in einem islamischen Staat Anspruch auf regelmäßige Unterstützung aus der Baytul-Mal (öffentliche Schatzkammer). Ihr Wohlergehen ist eine fard kifaya, also eine kollektive Pflicht aller Muslime. Wenn eine Gruppe dies übernimmt, entfällt die Sünde für die übrige muslimische Gemeinschaft. Mit anderen Worten sind die muslimische Gemeinschaft, die Gesellschaft und der Staat verpflichtet, für sie zu sorgen. Außerdem hat sie das Recht, Zakat zu erhalten, da sie in die Kategorie der Miskin oder Fakir fällt, die durch Zakat unterstützt werden.