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Was versteht man unter einer Verlobung im Islam?

Eine Verlobung (arab. hitba) ist im islamischen Verständnis das Heiratsgesuch an eine bestimmte Frau. Auch nach einem positiven Antwort auf den Heiratsantrag bleiben die Verlobten Fremde füreinander, bis der Ehevertrag geschlossen wird. Eine grundsätzliche Zustimmung oder das Versprechen einer Heirat wird nicht als Ehe betrachtet. Die Verlobung vor dem Ehevertrag ist gemäß der Meinung der meisten Gelehrten erlaubt (mubah). Sie berufen sich dabei auf die Worte des erhabenen Allahs: „Und es ist keine Sünde, wenn ihr diesen Frauen zu verstehen gebt, dass ihr sie heiraten wollt, oder wenn ihr dies in euren Herzen verbergt.“ (Sure 2:235) Schafiitische Gelehrte betrachten die Verlobung als Sunna (empfohlene Handlung). Würde der Ehevertrag ohne Verlobung geschlossen, wäre dies dennoch gültig.

Dr. Sh. Safet Kuduzovic

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