Es gibt kein Hindernis, bei der Eheschließung als Zeuge aufzutreten, auch wenn der Zeuge den religiösen Zustand der zukünftigen Ehepartner nicht kennt. Er ist nicht verpflichtet, sie über ihre Glaubensüberzeugungen und die praktische Umsetzung des Islam zu befragen.
Dr. Sh. Safet Kuduzovic