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Darf man über eine andere Person Grüße an eine abwesende Person übermitteln?

Es ist unbedenklich, Grüße einer abwesenden Person über eine andere Person auszurichten oder jemanden speziell zu beauftragen, einen bestimmten Muslim oder eine Muslima zu grüßen. Der Prophet, sallallahu alaihi wa sallam, sagte zu Aischa, radijallahu anha: „Dschibril sendet dir den Friedensgruß.“ Imam an-Nawawi erklärt zu diesem Hadith, dass das Übermitteln von Grüßen erlaubt ist und die beauftragte Person verpflichtet ist, diese Grüße weiterzugeben. Imam al-Haithami hat ein Kapitel darüber verfasst, wie Grüße übermittelt werden können. Ein Mann ließ dem Propheten, sallallahu alaihi wa sallam, Grüße durch seinen Sohn ausrichten, und der Prophet antwortete: „Frieden sei mit dir und deinem Vater.“ Und Allah weiß es am besten.

Dr. Sh. Safet Kuduzovic

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