Zunächst ist es Pflicht, den Tod festzustellen, wofür in unserer Zeit medizinische Fachleute herangezogen werden sollten. Es kommt häufig vor, dass eine Person das Bewusstsein verliert, in ein Koma fällt oder sogenanntes klinisches Sterben erleidet und dann wieder aufwacht. Daher sollte man sich nicht beeilen, die Totenwaschung (mejjit) durchzuführen, bevor der Tod bestätigt wurde.
Imam Schafi’i sagt: „Wenn jemand von einem Unglück getroffen wird, wie zum Beispiel ein Blitzschlag, Ertrinken, Feuer, ein Sturz von einem Felsen, in eine große Grube fallen, Angst vor wilden Tieren, Krieg usw., dann sollte man nicht überstürzt handeln, bevor sein Tod bestätigt ist. Es sollten ein oder zwei Tage abgewartet werden, denn es besteht die Möglichkeit, dass die Person das Bewusstsein verloren hat oder in ein Koma gefallen ist.“ An anderer Stelle sagt Imam Schafi’i: „Die Erben des Verstorbenen sollten sich nicht beeilen, ihn zu waschen, da er möglicherweise nur bewusstlos ist. Aber wenn sie offensichtliche Anzeichen sehen und sich vom Eintritt des Todes überzeugen, sollten sie sich beeilen, ihn zu waschen.“
Das erste, was nach dem Tod der Person getan werden sollte, ist das Schließen der Augen des Verstorbenen. Umm Salama sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, trat bei Abu Salama ein (nachdem er gestorben war) und sah seinen starren Blick. Er schloss seine Augen und sagte: „Der Blick folgt der Seele, wenn sie den Körper verlässt.“ Danach betete der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, für Abu Salama. Scheddad ibn Aws berichtet, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, sagte: „Schließt die Augen der Toten, denn der Blick folgt der Seele, und sprecht nur freundliche Worte, denn die Engel sagen Amen zu dem, was ihr sagt.“ Imam an-Nawawi berichtet einen Konsens unter den islamischen Gelehrten darüber, die Augen des Verstorbenen zu schließen. Imam Abu Abbas al-Qurtubi sagt: „Das Schließen der Augen des Verstorbenen ist eine Sunna, die von allen Muslimen praktiziert wird.“ Dies geschieht, um das Aussehen des Verstorbenen zu verschönern und die Veränderung seiner Augen zu verbergen.
Die Augen des Verstorbenen sollten sofort nach dem Verlassen der Seele geschlossen werden, bevor der Körper abkühlt, da es danach schwieriger wird, die Augen zu schließen. Imam Schafi’i sagt: „Nach dem Tod sollte man zuerst die Augen des Verstorbenen schließen. Jemand, der ihm nahe steht, sollte dies auf sanfteste Weise tun.“ In Bezug auf eine weibliche Person kann ein Mahram sie anstelle einer Frau die Augen schließen.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine spezielle Dua, die beim Schließen der Augen des Verstorbenen gesprochen wird.