Assalamu alaikum
Frage:
Ich bitte Allah den Erhabenen, dass Er euch jeden Segen gewährt und euch für eure Mühe und Arbeit belohnt. Amen. Es interessiert mich bezüglich der Vorschriften für vergoldetes Geschirr. Ich weiß, dass es haram ist, aber was ist, wenn es kein echtes Gold ist, sondern nur goldfarben lackiert, da viele Teller und Tassen diese Beschreibung haben.
Antwort:
Wa alaikum assalam
Dank sei Allah, und möge der Segen und Frieden auf dem letzten Propheten sein.
Dieser Hadith wird von Hudhaifa ibn Jemana überliefert, möge Allah mit ihm zufrieden sein. Er sagte: „Der Gesandte Allahs, Frieden und Segen seien auf ihm, sagte: ‚Trinkt nicht aus goldenen und silbernen Gefäßen! Esst nicht von goldenem und silbernem Geschirr, denn Gold und Silber sind für sie (die Nicht-Muslime) in dieser Welt reserviert, und für euch im Jenseits.'“ (Übereinstimmend überliefert in den Sammlungen von al-Buchari und Muslim)
Basierend auf diesem Hadith und der Auslegung der Gelehrten ist die Verwendung von Geschirr aus Gold und Silber nicht erlaubt.
Die Verwendung von vergoldetem und versilbertem Geschirr
In Bezug auf die Verwendung von vergoldetem oder versilbertem Geschirr haben die Gelehrten der vier Rechtsschulen unterschiedliche Meinungen:
Erste Meinung: Erlaubnis zur Verwendung von vergoldetem und versilbertem Geschirr.
Dies ist die Ansicht der hanafitischen Rechtsschule und die offizielle Ansicht der malikitischen und schafiitischen Rechtsschulen.
(Ed-Derru el-muhtar 6/344, Hashijetu ed-Dusuki 1/34, Nihajetul-minhajj 1/104)
Die Schafiiten setzen die Erlaubnis für die Verwendung von vergoldetem oder versilbertem Geschirr unter die Bedingung, dass, wenn dieses Objekt dem Feuer ausgesetzt wird, sich der vergoldete oder versilberte Teil nicht ablösen würde. Falls er sich ablösen würde, wäre die Verwendung nicht erlaubt (haram).
Sie begründen diese Erlaubnis damit, dass in diesem Fall Gold und Silber, die zur Vergoldung oder Versilberung von Gegenständen verwendet werden, als Verbrauchsmaterial betrachtet werden und so behandelt werden, als wären sie nicht vorhanden. Auf der anderen Seite wird der vergoldete Teil als begleitend und sekundär zum eigentlichen Gegenstand betrachtet.
Zweite Meinung: Verbot der Verwendung von vergoldetem und versilbertem Geschirr
Das ist die Meinung der Hanbalitischen Rechtsschule und eine alternative Ansicht innerhalb der Malikitischen und Schafiitischen Rechtsschulen.
(Kesheful-kinna’a 1/52, Hashijetu ed-Dusuki 1/34, Nihajetul-minhajj 1/104)
Die ausgewählte Meinung ist, dass im Grunde genommen die Verwendung von vergoldetem und versilbertem Geschirr vermieden werden sollte. Wenn jedoch jemand solches Geschirr bereits besitzt, es zuvor erworben hat oder es gekauft hat, ohne zu wissen, dass die Gelehrten unterschiedliche Meinungen zur Verwendung haben, dann ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten am nähesten zur richtigen, d.h. die Erlaubnis zur Verwendung.
In Bezug auf die Erlaubnis zur Verwendung von Geschirr, das nur die Farbe von Gold oder Silber hat, gibt es unter den Gelehrten keine Meinungsverschiedenheiten.