Frage: Esselamu alejkum we rahmetullahi we berekatuhu,
Mich interessiert die Vorschrift des Schneidens der Nägel zehn Tage vor Kurban Bayram. Gilt das Verbot des Schneidens der Nägel auch für Frauen (wenn der Ehemann die Absicht hat, ein Opfer zu schlachten)? Oder gilt es nur für denjenigen, der das Opfer schlachtet? Möge Allah euch mit dem Paradies Firdaus belohnen.
Antwort: Alejkumusselam ve rahmetullahi ve berekatuhu.
Dank sei Allah, und Frieden und Segen seien auf dem letzten Propheten.
Zu dieser Frage wurde im Antwortbeitrag über das Schneiden der Nägel und das Entfernen von Haaren unter folgendem Link geschrieben:
„Auf wen bezieht sich diese Vorschrift?
Aus dem Wortlaut des Hadiths von Ummu Seleme, radijallahu anha, und den Aussagen der Gelehrten zu diesem Thema versteht man, dass das Schneiden von Haaren oder Nägeln (während der ersten zehn Tage des Dhul-Hiddscha) als unerwünscht (oder verboten) gilt für denjenigen, der die Absicht hat, den Kurban für sich selbst zu schlachten oder ihn freiwillig für jemand anderen schlachtet. Was denjenigen betrifft, der den Kurban im Auftrag eines anderen aufgrund eines Testaments (Vesijet) oder einer Vollmacht schlachtet, so fällt er nicht unter diese Vorschrift. Ebenso gilt, wenn das Familienoberhaupt den Kurban für sich selbst und alle Haushaltsmitglieder schlachtet, dass die Vorschrift nur für das Familienoberhaupt gilt, wobei einige Gelehrte der Meinung sind, dass sie für alle Haushaltsmitglieder gilt, für die der Kurban geschlachtet wird.
Es ist ein Missverständnis zu glauben, dass derjenige, der die Absicht hat, den Kurban zu schlachten, und dann in den ersten zehn Tagen des Dhul-Hiddscha Haare entfernt oder Nägel schneidet, dass sein Kurban nicht angenommen wird. Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen der Annahme des Kurban und der Vorschrift, Haare und Nägel nicht zu schneiden. Im Höchstfall kann man sagen, dass jemand, der dies ohne triftigen Grund tut, dem Gebot und der Anleitung des Propheten, sallallahu alejhi ve sellem, widerspricht. Daher sollte er nach Ansicht derjenigen, die dies verbieten, Reue (Tevba) zeigen; nach Ansicht anderer ist dies nicht erforderlich. Personen, die einen triftigen Grund haben, wie z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder Ähnlichem, Haare oder Nägel zu entfernen, oder wenn ein Nagel abbricht und Unannehmlichkeiten verursacht, können in diesem Fall Haare und Nägel entfernen, ohne dass dies ein Problem darstellt.“